Nach der Sprachreise
Wieder zu Hause angekommen, sind Sie um viele Vokabeln, Spracherfahrung und Erlebnisse reicher. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns ein Feedback geben – was hat Ihnen besonders gut gefallen, was ist verbesserungswürdig? Sie helfen uns damit, unsere Qualität noch weiter zu verbessern.
Bleiben Sie am Ball und lesen regelmäßig ein wenig in der jeweiligen Fremdsprache – dann bleibt das Gelernte im Kopf und Sie können sehr lange von Ihrem Sprachkurs profitieren.
Unter bestimmten Voraussetzungen erkennt das Finanzamt den Sprachkurs bei der Einkommenssteuererklärung/ dem Lohnsteuerjahresausgleich steuerlich an. Dies ist möglich, wenn Sie umfassend ersichtlich machen können, dass Sie die Sprachreise auch aus beruflichen Gründen gemacht haben. Generell gilt: Je intensiver Ihr Sprachkurs war, desto höher sind die Chancen auf die steuerliche Anerkennung.
Die Entscheidung für oder gegen die steuerliche Anerkennung wird jedoch individuell durch Ihr zuständiges Finanzamt getroffen – es gibt keine Garantie. Aber wenn Sie einen intensiven Sprachkurs auch aus beruflichen Gründen gemacht haben, reichen Sie die Unterlagen Ihrer Sprachreise auf jeden Fall mit ein.







